Studentenjobs FAQ: häufig gestellte Fragen auf einen Blick

Rund zwei Drittel aller Studierenden finanzieren sich ihren Lebensunterhalt zumindest teilweise durch Studentenjobs. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten – hier findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Einkommensgrenzen, Arbeitszeit und mehr.

Wie viel darf ich neben dem Studium arbeiten?

Laut gesetzlichen Bestimmungen dürfen Studierende in einem Vollzeit-Studiengang während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit gilt diese Regelung nicht; allerdings darfst Du innerhalb eines Beschäftigungsjahres insgesamt an höchstens 182 Kalendertagen (26 Wochen) arbeiten, um Deinen Status als Student*in nicht zu verlieren.

Was passiert, wenn ich mehr arbeite?

Solltest Du die 26-Wochen-Grenze überschreiten, wird Dein Studium aus rechtlicher Sicht zu einer Nebentätigkeit und Dein Studentenjob zu Deiner Hauptbeschäftigung. Infolgedessen wird Dein Studentenjob sozialversicherungspflichtig. Außerdem ist es wahrscheinlich, dass Du die vorgegebenen Einkommensgrenzen überschreitest, was weitere Konsequenzen nach sich zieht. Damit kommen wir auch schon zur nächsten Frage:

Welche Einkommensgrenzen gelten? 

Als Student oder Studentin darfst Du monatlich bis zu 520 Euro bzw. jährlich bis zu 6.240 Euro verdienen, ohne mit Änderungen hinsichtlich der Versicherungspflicht oder Deines Bafög-Betrags rechnen zu müssen. Dabei ist es egal, ob sich dieser Betrag aus dem Gehalt für eine oder für mehrere Nebentätigkeiten zusammensetzt. 

Was passiert, wenn ich mehr verdiene?

Studierende, die diese Einkommensgrenzen überschreiten, werden nicht nur sozialversicherungspflichtig, sondern müssen sich auch selbst um ihre Krankenversicherung kümmern, statt bis zum 25. Lebensjahr die Familienversicherung zu nutzen. Außerdem wird der zusätzliche Verdienst bei der Berechnung des Bafög mit einbezogen.

Muss ich für meinen Studentenjob Einkommenssteuer zahlen?

Egal, ob Student oder nicht – Arbeitnehmer müssen in Deutschland erst dann Einkommenssteuer bezahlen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Ist dies der Fall, richtet sich die Höhe der Einkommenssteuer nach der Höhe des Einkommens.

Kann ich als Student*in selbstständig arbeiten?

Prinzipiell können Studierende problemlos selbstständig auf Rechnung arbeiten. Wenn die selbstständige Tätigkeit als Nebenjob angerechnet werden soll, gelten jedoch auch hier die angegebenen Arbeitszeit- und Einkommensgrenzen.

Sind Studentenjobs remote oder im Homeoffice möglich? 

Auch das remote Arbeiten ist während des Studiums möglich – und gerade für Studierende attraktiv, die während der Semesterferien gerne reisen und gleichzeitig weiterhin Geld verdienen möchten. Ebenso können Studierende, die sich den Arbeitsweg sparen wollen, ihren Studentenjob aus rechtlicher Sicht problemlos im Homeoffice ausüben. 

Hybridarbeit oder Flexiwork?

Je nach Arbeitgeber unterscheiden sich die Regelungen für die Heimarbeit jedoch zum Teil stark. Infolge der Corona-Pandemie bieten viele Unternehmen auch geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit, zumindest einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Häufig ist bei diesen sogenannten „Hybridarbeitsmodellen“ aber dennoch eine regelmäßige Anwesenheit an der sogenannten „ersten Tätigkeitsstätte“, also dem eigentlichen Arbeitsplatz, vorgeschrieben. 

Flexibler sind Arbeitgeber wie Sender Online Marketing: die Online Marketing Agentur bietet Studentenjobs in Kaiserslautern an, die auf Wunsch auch zu 100 Prozent remote ausgeübt werden können. Studierende aus Kaiserslautern und Umgebung haben zwar die Möglichkeit, bei Bedarf das unternehmenseigene Büro zu nutzen, im Gegensatz zur Hybridarbeit ist die Anwesenheit im Büro bei „Flexiwork“-Modellen jedoch nicht vorgeschrieben. Studierende aus ganz Deutschland können sich also auf die ausgeschriebenen Stellen bewerben und dank flexibler Arbeitszeiteinteilung nicht nur frei entscheiden von wo, sondern auch wann sie arbeiten.

Werkstudent oder Minijobber – was ist der Unterschied?

Als Minijobs gelten prinzipiell alle Beschäftigungen bis 520 Euro – unabhängig vom Studierendenstatus. Alternativ können Studierende jedoch auch sogenannte Werkstudentenjobs ausüben. Werkstudenten sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit und sind nicht an die 520-Euro-Einkommensgrenze gebunden. Wird diese überschritten, muss jedoch in die Rentenversicherung eingezahlt werden.

Wie finde ich Studentenjobs?

Prinzipiell stehen Studierenden alle möglichen Minijobs offen. Allerdings kann es bei einem normalen Minijob, z. B. in der Gastronomie oder im Vertrieb, schnell schwierig werden, Arbeits- Vorlesungs- und Seminarzeiten unter einen Hut zu bringen. Werkstudentenjobs sind diesbezüglich deutlich flexibler, allerdings sind die Stellen begrenzt und meist hart umkämpft. 

Wenn Du sichergehen möchtest, dass bei Deiner Nebentätigkeit Rücksicht auf Dein Studium genommen wird, ist es sinnvoll, von Beginn an nach „Studentenjobs“ Ausschau zu halten.