Kündigungsfristen beim Minijob

Wichtiger Hinweis zur geringfügigen BeschäftigungDie gesetzliche Kündigungsfrist, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einzuhalten haben, beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Gesetzliche Regelungen bei geringfügiger BeschäftigungBei vorrübergehenden Aushilfskräften kann der Arbeitgeber für die ersten drei Monate eine kürzere Kündigungsfrist einzelvertraglich festlegen.

Besteht das Arbeitsverhältnis mindestens zwei Jahre sind längere Kündigungsfristen einzuhalten.

Auch bei geringfügig Beschäftigten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Das Arbeitsverhältnis bestand für:

2 Jahre

1 Monat

5 Jahre

2 Monate

8 Jahre

3 Monate

10 Jahre

4 Monate

12 Jahre

5 Monate

15 Jahre

6 Monate