Geringfügige Beschäftigung als Produkttester – was steckt dahinter und was muss beachtet werden?

Fairer Nebenjob Produkttester

Immer mehr Menschen interessieren sich für einen Minijob, um ihre Finanzen aufzubessern. Das Angebot an Nebenjobs ist im Internet relativ groß und vielfältig. Es gibt mehr oder weniger lukrative Angebote. Die Praxis zeigt zum Beispiel, dass die Vergütung für das Bestätigen von Werbemails eher dürftig ausfällt. Die Vergütung für Meinungsumfragen fällt mittelmäßig aus. Um mit Werbemails und Meinungsumfragen einen bestimmten Betrag erwirtschaften zu können, müssten Sie sich bei mehreren Anbietern anmelden. Anders sieht es bei Unternehmen aus, die Produkttester suchen. Bei Lutendo zum Beispiel können Sie auf freiberuflicher Basis gutes Geld verdienen und der Job gestaltet sich relativ einfach.

Für Unternehmen Waren testen

Produkttester Firmen – wie beispielsweise Lutendo – arbeiten mit Unternehmen zusammen, die ihre Produkte von Verbrauchern testen lassen möchten. Meistens handelt es sich dabei um Produkte, die im Handel nicht erhältlich sind. Als Mitglied eines Testportals ist es Ihre Aufgabe, unterschiedliche Waren, wie zum Beispiel Uhren, Cremes, Bekleidung und so weiter zu testen und dazu Ihre Meinung oder Bewertung abzugeben. Die Vergütung für Produkttester richtet sich danach, wie viele Produkte Sie getestet haben. Zusätzlich dazu dürfen Sie die getesteten Waren behalten.

So werden Sie Tester

Möchten Sie Tester werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ihr verdientes Geld wird Ihnen in der Regel monatlich per Banküberweisung oder Paypal ausbezahlt. Als Tester entstehen Ihnen keine weiteren Kosten, außer eventuelle Paketgebühren. Manche Produkttestfirmen erstatten die Zustellgebühren, wenn die Meinungsabgabe vom Auftraggeber akzeptiert wurde.

Gesetzeslage geringes Einkommen ist steuerfrei

Eine geringfügige Beschäftigung bedeutet, dass Sie bis zu 450,00 Euro monatlich beziehungsweise 5.400 Euro im Jahr steuerfrei dazu verdienen dürfen. Als Arbeitnehmer müssen Sie zusätzliche Einkünfte in der Steuererklärung(Anlage N) unter Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit angeben. Gleiches gilt für Rentner. Als Arbeitslosengeldempfänger dürfen Sie monatlich 165,00 Euro dazu verdienen. Was darüber hinaus geht, wird mit dem Arbeitlosengeld verrechnet. Hartz-IV-Empfänger dürfen von 450,00 Euro maximal 170,00 Euro monatlich behalten.

Als Produkttester können Sie sich ein nettes Zusatzeinkommen aufbauen. Der Nebenjob ist seriös, weil sich dahinter renommierte Firmen verbergen.

(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)