Urteile zu Minijobs

KG Berlin – Urteil vom 01.10.2010, Az. 13 UF 91/10

Wenn ein Unterhaltsschuldner neben ALG II auch über Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung verfügt oder er sich ein solches Einkommen fiktiv zuschreiben lassen muss, so gilt er insoweit als leistungsfähig, wie sein gesamtes Einkommen über dem Selbstbehalt liegt.

Maßgeblich ist, wieviel dem Schuldner bei Anrechnung nach dem SGB II verbleibt.

OLG Hamm – Urteil vom 03.03.10, Az. 5 UF 145/09

Das OLG Hamm hat festgestellt, dass eine erwerbspflichtige Person ohne reelle Chancen auf eine Vollzeitbeschäftigung ihre Pflicht auch durch eine Nebentätigkeit erfüllt. In dem streitigen Fall ging es um Unterhaltsansprüche einer geschiedenen Ehefrau, der im Alter von über 50 Jahren nach Kindererziehung kein Wiedereinstieg in den Beruf gelungen ist.

LAG Köln – Urteil vom 15. Juli 2011, Az. 4 Sa 756/10

Das Landesarbeitsgericht in Köln hat festgestellt, dass einer Klägerin kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zusteht, wenn sie in einem Kleinbetrieb geringfügig beschäftigt gewesen ist. Arbeitnehmer tragen in einem Kleinbetrieb ein größeres Risiko des Arbeitsplatzverlustes, sie seien jedoch durch die §§ 138 und 242 BGB geschützt. Der Arbeitnehmer dürfe sein Kündigungsrecht nicht sitten- oder treuwidrig ausüben. Ein verfassungsrechtlich zustehender Mindestschutz des Arbeitsplatzes sei daher in jedem Fall gegeben. Im Einzelfall sei zu entscheiden, wie weit dieser Schutz reiche.

LSG Rheinland-Pfalz – Urteil vom 13.01.14, Az. L 2 P 29/12

Das LSG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für Personen, die freiwillig in der Pflegeversicherung versichert und neben einer Hauptbeschäftigung auch geringfügig beschäftigt sind, Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt werden müssen.

ArbG Essen – Urteil vom 2. April 2008, Az. 4 Ca 4028/07

Das Arbeitsgericht Essen hat entschieden, dass eine Befristung in einem Arbeitsvertrag über eine geringfügige Beschäftigung unwirksam sein kann.

Geklagt hatte ein Verwaltungsangestellter gegen eine Kündigung. Er hatte vor dem Arbeitsgericht Erfolg. Die Verwaltung wurde verurteilt, den Kläger weiterzubeschäftigen.

LAG Köln – Urteil vom 29.01.08, Az. 9 Sa 1208/07

Das Landesarbeitsgericht in Köln entschied, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Haftungsausschlusses bei Arbeitsunfällen auch für so genannte Minijobber gelte. Wenn ein Arbeitnehmer beim Bedienen eines Flurförderfahrzeuges verunfallt, könne dem Arbeitgeber nicht vorgeworfen werden, den Unfall herbeigeführt zu haben, nur weil er geringfügig Beschäftigten keine Sicherheitsschuhe zur Verfügung gestellt hat.